© Gartenservice-Bolz 2023
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Gartenservice-Bolz
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für
die Geschäftsbeziehung von Gartenservice-Bolz und
sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und
Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen
Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote
der Firma Gartenservice-Bolz an gewerbliche und nicht
gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit
für sämtliche gegenwärtige und zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Firma Gartenservice-Bolz im
Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Kunden im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
2) Ausdrücklich widerspricht die Firma Gartenservice-
Bolz Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw.
sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unserem
Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen,
selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen
Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch
Gartenservice-Bolz schriftlich zugestimmt.
2. Angebot – Vertragsabschluss
1) Die Firma Gartenservice-Bolz hält sich an
abgegebene Angebote vier Wochen gebunden,
ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie zum
Beispiel Naturprodukte und Pflanzen die extremen
Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir
keinen Einfluss ausüben können.
2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau
und/oder Dienstleistungen erklärt der
Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger
verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Beginn der
Dienstleistung erklärt werden.
3) Bestellt der Verbraucher die Ware/oder
Dienstleistung auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber
mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere
Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw.
Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden
umgehend.
5) Die von der Firma Gartenservice-Bolz unterbreiteten
Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung
als freibleibend.
6) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und
mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der
kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht
werden, behalten wir uns das Recht einer
Preiskorrektur vor.
7) Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang
mit der Regulierung von Schäden aus zum Beispiel
Versicherungsfällen, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. 19%
MwSt., welche bei einer Beauftragung zur Ausführung
als Gutschrift verrechnet wird.
8) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie
Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der
Firma Gartenservice-Bolz und dürfen ohne deren
schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an
Dritte weitergegeben werden. Die Abrechnung erfolgt
nach Aufwand und wird mit einem
Stundenverrechnungssatz in Höhe von 56,00 €/Std.
zzgl. MwSt. angesetzt. Bei ausbleibender
Auftragserteilung dürfen diese weder vom
Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden,
sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden
und sind dem Auftragnehmer unaufgefordert zurück zu
geben. Hier behält sich die Firma Gartenservice-Bolz
das Recht vor, dem Auftraggeber den Planungsaufwand
mit dem o. g. Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt. in
Rechnung zu stellen, ggf. Schadensersatz geltend zu
machen.
9) Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung
einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu
benennen, der bei Abwesenheit des Auftraggebers, zur
Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur
Beauftragung von zusätzlichen Leistungen und
Lieferungen berechtigt ist.
3. Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie
Pflichten des Kunden
1) Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma Gartenservice-Bolz
ist der Auftraggeber verpflichtet, einen von der Firma
Gartenservice-Bolz benannten Mitarbeiter in sämtliche
vorhandenen technischen Einrichtungen des
Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen,
sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich
hinzuweisen.
2) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine
gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich,
sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes
vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter
dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen
und ausreichenden Belieferung der Firma
Gartenservice-Bolz durch etwaige Zulieferanten.
3) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie
zum Beispiel Dürre, Frost oder Hagel oder anderen
unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen
wie zum Beispiel Seuche, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg oder
kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen
oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer-
und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der
Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder
unmöglich, so werden wir von der Ausführungs-
und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der
Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
4) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der
Firma Gartenservice-Bolz richtet sich nach dem
zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den
anerkannten Regeln im Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbaus und der gegenwärtigen Technik unter
Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
5) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma
Gartenservice-Bolz erst nach der erteilten
Auftragsbestätigung, bzw. nach
Vertragsunterzeichnung.
6) Teilleistungen und Teillieferungen werden
ausdrücklich vorbehalten.
7) Die Auswahl der Mitarbeiter und des
Weisungsrechtes liegt – ausgenommen bei Gefahr im
Verzug – allein bei der Firma Gartenservice-Bolz. Der
Auftraggeber wird davon absehen, den Mitarbeitern
von Gartenservice-Bolz Weisungen zu erteilen. Bei
einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer von dadurch
entstandenen Nachteilen frei.
8) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der
allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und
das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer
zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur
Ausführung erforderlichen Genehmigungen,
Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle
Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer-
und andere Versorgungsleitungen im Bereich des
Bauvorhabens rechtzeitig und unentgeltlich in
ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Leistungen hierzu, zu denen die Firma Gartenservice-
Bolz beauftragt wird, werden dem Auftraggeber
gesondert in Rechnung gestellt.
9) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse
(Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für
Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.)
werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der
Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich zur
Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich sein,
trägt allein der Auftraggeber die Kosten der
Bereitstellung.
10) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten
handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die
Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen
tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue
Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist nicht
immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder
Alternativpositionen in unseren Angeboten sind
üblicherweise nicht in der vorläufigen
Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder
Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung
und Ausführung zur sogenannten Standardleistung und
werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte
anhand des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises
berechnet.
11) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die
im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten
Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma
Gartenservice-Bolz beauftragten Subunternehmer aus-
und/oder durchführen zu lassen.
4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren
und/oder Dienstleistungen binnen von 10 Tagen, bzw.
der auf der Rechnung angegebener Frist, ab
Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu
zahlen.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der
tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten
Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Die Firma Gartenservice-Bolz behält sich das Recht
vor, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in
Höhe von bis zu 75% des Netto-Auftragswertes vor
Beginn der Baumaßnahmen Auftragswertes zu
verlangen.
4) Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsabschluss eine
Vorauszahlung/Abschlagszahlung für die zu liefernden
Materialien in Höhe von mind. 50 % des Netto-
Auftragswertes, zahlbar innerhalb von 8 Tagen, bzw.
innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist,
ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere
Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt bis zu 90 %
des Netto-Auftragswertes können folgen. Hier gelten
die auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
5) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich
vereinbarten Verpflichtungen der Firma Gartenservice-
Bolz nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber
von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit
oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
6) Im Falle einer voraussichtlichen längeren
Unterbrechung ist die Firma Gartenservice-Bolz
berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung der bereits
erbrachten Leistungen zu verlangen.
Skontovereinbarungen sind nach Überschreitung des
Zahlungsziels nichtig und werden zurückgefordert.
7) Unsere Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste
Mahnung. Danach werden die banküblichen Zinsen der
Deutschen Bundesbank, zzgl. MwSt. berechnet;
mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von
10,75 % p. a. un der Fall wird unserem Inkassobüro
übergeben. Die Geltendmachung weiteren Schadens
bleibt vorbehalten.
8) Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte
Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom
Auftraggeber gewünscht sind und über das
Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot/Kostenvoranschlag
hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten
Vergütungssätzen abgerechnet und durch
Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen. Sind keine
Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen
Sätze. Diese zusätzlichen Leistungen sind vom
Skontoabzug ausdrücklich ausgenommen, insofern hier
keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen
getroffen wurden.
9) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der
Rechnungsstellung geltende gesetzliche
Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
10) Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch uns anerkannt wurden.
11) Tritt in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein,
so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung
der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden
Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist und bei Untätig bleiben
des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
12) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden,
sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht
vorhersehbaren Bedingungen, behalten wir uns vor,
Zuschläge zu berechnen.
5. Abnahme
1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung
schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung,
so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam
mit der Firma Gartenservice-Bolz durchzuführen. Wird
keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf
von 10 Werktagen nach Ausfertigung der
Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt
und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über.
2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der
Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf
von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der
Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend
zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung
sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.
4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung
vor der Abnahme durch höhere Gewalt (3.3 o. ä.) oder
andere unabwendbare, von der Firma Gartenservice-
Bolz nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder
zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.
6. Maße und Muster
1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb
der gesetzlichen Normen nach oben oder unten
zulässigerweise abweichen können.
2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen
und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern
und Mustern der Materialien (z.B.. Natursteine,
Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl.
Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren
Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den
Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und
berechtigen nicht zur Beanstandung.
7. Garantie und Gewährleistung
1) Die Firma Gartenservice-Bolz übernimmt die
Gewährleistung nur im Umfang der im
Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen
im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu
verweisen.
2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr.
4 VOB/B.
3) Für von der Firma Gartenservice-Bolz gelieferte
Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut
sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw.
unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund
und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung
gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen,
mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber
über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht
übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche
Anwuchs Garantie, so wird hierfür ein gesonderter
Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs
Garantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem
Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der
Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung, den
Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung
hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die
richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle
höherer Gewalt (3.3, schwerer Regen…) Wild oder
andere tierische und pflanzliche Schädlinge etc. sind
von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs
Garantie handelt es sich nicht um eine Garantie im
Rechtssinne.
4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte
Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt
die Firma Gartenservice-Bolz keine Gewährleistung.
Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers
und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer
Auftragnehmer herführen.
5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst
das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum
wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein
Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der
Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den
Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt
der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Ohne ausdrückliche individualvertragliche
Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine
Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder
Haltbarkeit der gelieferten Ware.
8. Datenschutz
1) Die Firma Gartenservice-Bolz nimmt den Schutz Ihrer
personenbezogenen Daten sehr ernst Wir behandeln
Ihre persönlichen Daten vertraulich und entsprechend
der gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften.
2) Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1
lit. F DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur
Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher
Maßnahmen gestattet.
9. Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma
Gartenservice-Bolz (Amtsgericht Wesel). Sind die
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der
allgemeine Gerichtsstand der Firma Gartenservice-Bolz.
2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit
dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst am Nächsten kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken.
3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
Gartenservice-Bolz werden auch dann
Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im
Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen
wird.
Garten- und Landschaftsbau - Alles rund ums Haus